Das Datenschutzgesetz bezweckt die Stärkung des Schutzes der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, wie Sie und ich. Juristische Personen, also Unternehmen, werden neu nicht mehr erfasst. Gestärkt werden soll die sogenannte «informationelle Selbstbestimmung». Betroffene Personen sollen Transparenz und damit eine Stärkung ihrer Rechte im Bezug zu den eigenen Daten erhalten. Weiter soll die Prävention und die Eigenverantwortung der Datenbearbeiter gefördert werden. Gleichzeitig wurde Datenschutzaufsicht ausgebaut und die Strafbestimmungen verschärft. Das neue Gesetz auferlegt den Unternehmen neue Pflichten, zum Beispiel beim Erheben, dem Verlust oder dem Missbrauch von Personendaten.